Hebesatz und Aufkommensneutralität

Seit dem Jahresanfang gilt auch in Villingen-Schwenningen die neue Grundsteuer.

Der Hebesatz wurde von bisher 455 Prozent auf 422 gesenkt. Damit wird nach Auskunft der städtischen Pressestelle die Aufkommensneutralität gewährleistet.

Dies bedeutet, dass die Stadt nach dem neuen System insgesamt gleich viel Grundsteuer einnimmt wie bisher. So bleibt es bei 15,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr. Dies heißt natürlich nicht, dass die Immobilieneigentümer künftig gleich viel zahlen müssen wie bisher. Denn in der Tendenz wird die Grundsteuer für Ein- und Zweifamilienhäuser und große Grundstücke höher ausfallen. Dagegen sinkt die Grundsteuer nach Angaben der Pressestelle bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien in der Regel. Ob eine Belastungsverschiebung der Grundsteuerlast zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien stattfindet, könne also nicht pauschal beantworten werden, weil dies sehr stark vom Einzelfall abhänge.

Noch unklar ist auch noch, ob in Villingen-Schwenningen die Grundsteuer C eingeführt wird. Kommunen können über diese Form der Grundsteuer künftig für unbebaute baureife Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen. Dafür müssen jedoch städtebauliche Gründe vorliegen, wie die Pressestelle erklärt. Es sei sehr komplex, für die Grundsteuer C die notwendigen Daten zusammen zu stellen. Voraussichtlich in diesem Jahr soll der Gemeinderat diskutieren, ob man diesen Aufwand betreiben will und dann über diese Steuer entscheiden. Es ist also derzeit noch alles offen.

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