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Grundsteuer
Grundsteuer-Musterklage vom Finanzgericht abgewiesen
Verbändeallianz kündigt Gang vor den Bundesfinanzhof an
In zwei Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer hat das Finanzgericht Baden‐ Württemberg jetzt nach mündlicher Verhandlung entschieden. Die Klagen wurden vom Bund der Steuerzahler Baden‐Württemberg, von Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg und dem Verband Wohneigentum Baden‐Württemberg unterstützt. Laut Tenor des Urteils, die ausführliche Begründung folgt noch, geht das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetztes aus.
„Leider ist das Finanzgericht unseren Argumenten nicht gefolgt. Wir sind aber nach wie vor auf Grund zahlreicher in der Klageschrift herausgearbeiteter Punkte davon überzeugt, dass das neue baden‐württembergische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß ist“ machten die Vertreter der Verbändeallianz im Anschluss an die Entscheidung deutlich und kündigten daher weitere juristische Schritte an. „Die von uns unterstützten Musterkläger haben bereits beantragt, dass die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen wird. Das Finanzamt hat diesem Antrag zugestimmt, die Revision wurde zugelassen“.
Ansprechpartner der Verbände
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.:
Eike Möller
Tel. 0711 767740
Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.:
Andreas Werth
baden-wuerttemberg@verband-wohneigentum.de
Tel. 0721 981620
Dr. Jürgen Wetterauer
juergen.wetterauer@verband‐wohneigentum.de
Tel. 0721 981620
Haus & Grund Württemberg e.V.:
Ottmar H. Wernicke
Tel. 0711 237650
Haus & Grund Baden e.V.:
Thomas Haller
info@landesverband-baden.de
Tel. 0721 8312810
Artikel des SWR vom 11.06.2024
Musterprozess vor Stuttgarter Finanzgericht
Erste Klagen gegen neue Grundsteuer in BW abgeschmettert ...